Pflegegeldrechner
– einfach und schnell ausgerechnet –
Mit Einstufung in einen Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Je nach Einstufung und Grad der Pflegebedürftigkeit haben Sie Möglichkeiten unterschiedliche Unterstützungen zu erhalten.
Eine der wichtigsten Unterstützungsangebote ist das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistung. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie diese Leistungen in Form der Kombinationsleistung teilweise in Sachleistungen durch uns als Pflegedienst und den verbleibenden Teil als finanzielle Zuwendung erhalten.
Leider ist die Berechnung des verbleibenden Betrags der Ihnen zusteht nicht ganz einfach. Aus diesem Grunde haben Ihnen hier einen Pflegegeldrechner bereitgestellt, mit dem Sie genau den Betrag berechnen können, der Ihnen zusteht.
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Wir sind für Sie da
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