Sommerzeit ist Urlaubszeit – doch was machen pflegende Angehörige, die nicht einfach spontan in den Urlaub fahren können oder sich eine Auszeit nehmen können?

Pflegepersonen, die einen Menschen ab Pflegestufe 2 Zuhause pflegen haben Anspruch auf die sogenannte Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI. Diese soll Pflegepersonen bei Krankheit, Terminen oder Urlaub entlasten. Die Pflege und/oder Betreuung kann in dieser Zeit der Pflegedienst oder eine andere Person, die dem Pflegebedürftigen nahesteht, stundenweise übernehmen.

Eine weitere Möglichkeit zur Unterstützung in der Zeit der Abwesenheit ist die Installation eines Hausnotrufes.

Mehr Informationen zum Antrag auf Verhinderungspflege und zum Hausnotruf erhalten Sie bei uns – wir beraten Sie gerne!

Oder direkt bei Ihrer Pflegekasse!