Mit Einstufung in einen Pflegegrad können Sie Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen. Je nach Einstufung und Grad der Pflegebedürftigkeit haben Sie unterschiedliche Möglichkeiten Unterstützungen zu erhalten.

Eine der wichtigsten Unterstützungsangebote ist das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen. Der Gesetzgeber hat vorgesehen, dass Sie diese Leistungen teilweise in Sachleistungen durch uns als Pflegedienst und den verbleibenden Teil als finanzielle Zuwendung erhalten (sogenannte Kombinationsleistung).

Der Pflegegeldrechner auf unserer Website gibt Ihnen direkt Auskunft über die Berechnung und den Pflegegeldanspruch!