Ab dem 01.01.2022 tritt die neue Pflegereform in Kraft.

Wir möchten Sie hier kurz über die wichtigsten Änderungen in der ambulanten Pflege informieren.

  • Anstieg der Pflegesachleistung pro Monat
    • PG 2 auf 724,- €
    • PG 3 auf 1.363,- €
    • PG 4 auf 1.693,- €
    • PG 5 auf 2.096,- €
  • Erhöhung der Kurzzeitpflege pro Jahr auf 1.774,- €
  • Keine Erhöhung des Pflegegelds

Weitere Infos, sowie den Infoflyer finden Sie Hier

Wenn Sie die Kombinationsleistung beziehen können Sie den Pflegegeldrechner auf unserer Website nutzen um zu erfahren, was zukünftig an Pflegegeld für Sie übrigbleibt.